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In Ausnahmesituationen ist eine Aufstiegsgenehmigung erforderlich.

Natürlich informieren wir Sie entsprechend darüber und kümmern uns um die Beantragung.

 

Besondere Fälle sind z.B. Flüge

  • in einem Naturschutzgebiet
  • in der Nähe von öffentlichen Einrichtungen, wie Polizei, Feuerwehr oder Militär
  • bis zu 100 m von Bahnanlagen entfernt
  • bis zu 100 m von Bundesstraßen entfernt
  • bis zu 1,5 km von Flugplätzen entfernt

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