In Ausnahmesituationen ist eine Aufstiegsgenehmigung erforderlich.
Natürlich informieren wir Sie entsprechend darüber und kümmern uns um die Beantragung.
Besondere Fälle sind z.B. Flüge
- in einem Naturschutzgebiet
- in der Nähe von öffentlichen Einrichtungen, wie Polizei, Feuerwehr oder Militär
- bis zu 100 m von Bahnanlagen entfernt
- bis zu 100 m von Bundesstraßen entfernt
- bis zu 1,5 km von Flugplätzen entfernt