Für die Erstellung von Luftbildern gelten besondere Ausführungsbedingungen, um die allgemeine Sicherheit und den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen.
Insbesondere werden Flüge nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen durchgeführt.
Weiterhin sind folgende Bedingungen Voraussetzung für einen Flug:
- kein Regen
- vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang
- max. Windstärke von 30 km/h
- steter Sichtkontakt zur Videodrohne (Sichtflug nach VFR-und DSF-Regeln)
- max. Flughöhe 100 m
- Flugzeit je Flug z.Zt. max. 20 Minuten